QR-RECHNUNG: INFORMATION UND EFFIZIENZ IM QUADRAT

 

 

Der nationale Zahlungsverkehr der Schweiz wird per 30. Juni 2020 mit der Umstellung auf die QR-Rechnung weiter harmonisiert und digitalisiert.

 

Was bedeutet das für mein Unternehmen?

Es bedeutet, dass ab diesem Datum die Unternehmen die QR-Rechnung als Mittel zur Rechnungsstellung und zum Rechnungsversand nutzen können. Sobald die Infrastruktur entsprechend angepasst wurde, bedeutet dies eine Erleichterung im gesamten Rechnungsprozess.

 

Was verändert sich an dieser Stelle für den Rechnungsempfänger?

Eine grosse Veränderung für den Rechnungsempfänger gibt es nicht. Er hat nach wie vor die Freiheit bei der Wahl des Zahlungskanals: Die QR-Rechnungen können via E-Banking, Mobile Banking, Zahlungsauftrag oder auch am Postschalter beglichen werden. Des Weiteren sind alle Zahlungsinformationen digital im QR-Code integriert. Dies ermöglicht eine einfachere Verarbeitung für alle Zahlungsvarianten und durch den geringeren manuellen Aufwand sparen Sie an Zeit und Geld.

 

Was für Vorteile bringt die QR-Rechnung mit sich?

Die QR-Rechnung bietet eine einfachere Verarbeitung, da sie für alle Zahlungsarten verwendet wird. Sie kann sowohl für digitale Zahlungen, wie auch für Zahlungen in physischer Form verwendet werden. Im Swiss QR-Code sind alle Zahlungsinformationen enthalten. Dies erbringt bessere Datenqualität, dank mehr und präziseren Informationen sowie standardisierter Form.

 

Was muss die Software und die Infrastruktur des Rechnungsstellers können?

Die Software des Rechnungsstellers sollte die Vorgaben zur Erstellung der QR-Rechnungen ausführen können. Damit eine elektronische Abstimmung durchgeführt werden kann, muss die Software "camt"-Meldungen erhalten können.

 

Was muss die Infrastruktur des Rechnungsempfängers können?

Sollte der Rechnungsempfänger eine Zahlungssoftware benutzen, müsste jene Software ab dem Einführungsdatum alle drei Varianten der QR-Rechnung begleichen können. Die Stammdaten müssen durch die IBAN und QR-IBAN ergänzt werden. Die Lesegeräte und Scanningplattformen müssen auf den QR-Code angepasst werden. Jedoch ist das digitale Bezahlen von QR-Rechnungen im RegioNet (E-Banking und Mobile Banking) und mit papierbasiertem Auftragsformular nach wie vor möglich.

 

Wie unterstützt die Regiobank ihre Kunden?

Das RegioNet sowie die Regiobank-App werden aktualisiert, so dass QR-Rechnungen verarbeitet werden können. Zudem können ab dem 30. Juni 2020 anstelle der roten Einzahlungsscheine, QR-Rechnungen bei uns bestellt werden.

 

Veränderung heisst auch frühzeitige Planung. Was empfiehlt die Regiobank?

Für die Rechnungssteller empfehlen wir das Projekt QR-Rechnung so schnell wie möglich in Angriff zu nehmen. Kontaktieren Sie Ihren Softwarepartner und sprechen Sie den Zeitplan an. So, dass Sie am 30. Juni 2020 bereit für die QR-Rechnung sind.

Interviewpartner

Regiobank Solothurn AG

Peter Studer