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Kündigung: Fristen beachten

 
Kündigungsfrist
Falls vertraglich nichts anderes vereinbart, gelten folgende Fristen:
 
  • 7 Tage während der Probezeit. Probezeit ist der erste Monat des Arbeitsverhältnisses. Sie kann durch Vertrag bis auf 3 Monate verlängert werden.
  • 1 Monat, per Monatsende, während des 1. Dienstjahres.
  • 2 Monate, per Monatsende, vom 2. bis zum 9. Dienstjahr
  • 3 Monate, per Monatsende, ab dem 10. Dienstjahr
 
 
Kündigungsschutz
Die nachfolgenden Fälle von Kündigungsschutz gelten nicht, wenn der Arbeitnehmer noch in der Probezeit ist.

Während der Schwangerschaft:
Sofern die Probezeit abgelaufen ist, gilt der Kündigungsschutz bis 16 Wochen nach der Niederkunft. Schwangere Frauen dürfen das Arbeitsverhältnis jederzeit kündigen, ohne sich an gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen zu halten.

Während des Militärdiensts:
Falls die Dienstleistung mehr als 11 Tage dauert, gilt die Sperrfrist, in welcher vom Arbeitgeber nicht gekündet werden kann, nicht nur für die Dauer des Militärdienstes, sondern auch vier Wochen vorher und nachher.

Während Unfall oder Krankheit:
Wenn der Angestellte ohne eigenes Verschulden verunfallt oder erkrankt und daher ganz oder teilweise ausfällt. Die Sperrfrist beträgt im ersten Dienstjahr 30 Tage, ab dem zweiten bis fünften Dienstjahr 90 Tage und ab dem sechsten Dienstjahr 180 Tage.
 
 
Gesetzliche Regelung im Arbeitsrecht: Kündigung
Und wie ist es jetzt im Einzelfall? Der Experte hilft weiter:
 
projure GmbH, Brugg
Telefonische Rechtsberatung & Rechts- auskunft.
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