Arbeitsrecht: Keine Regel ohne Ausnahme
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Ein Arbeitsvertrag muss nicht immer schriftlich sein. Eine Einigung beider Vertragsparteien reicht bereits für einen gültigen Vertrag. Informationen zu den verschiedenen Ver- tragsformen finden sie im Kapitel Arbeitsvertrag.
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Ab 60 Überstunden haben Ihre Arbeitnehmer gesetzlich geregelten Anspruch auf Entschädigung. Überstunden fallen an, wenn die wöchentliche Höchstarbeitszeit überschritten wird. Mehr dazu erfahren Sie im Kapitel Arbeitszeit.
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Die gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen gilt es ein- zuhalten. Informationen über die Grundregel und deren Aus- nahmen im Kapitel Kündigung.
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