Unternehmensnachfolge

 

JÜNGSTES GERICHT FÜR DIE STEUERPLANUNGSSÜNDEN

 

 

Kurzfristig kann man dem Fiskus ein Schnäppchen schlagen: Gewinne zurückbehalten, sich selber einen zu kleinen Lohn auszahlen und stattdessen in Liegenschaften und Finanzanlagen investieren. «Längerfristig aber, spätestens bei der Nachfolgeregelung, rächt sich solch kurzfristiges Denken», ist Roger Fischer von der Consida Treuhand überzeugt.

 

Herr Fischer, selbst Unternehmen mit einem rentablen Geschäft und treuem Kundenstamm lassen sich heute nicht mehr so einfach verkaufen. «Viele seien zu schwer», heisst es. Was ist damit gemeint?

Roger Fischer: Aktiengesellschaften sollten mit betriebswirtschaftlich sinnvollem Kapital ausgestattet sein. Bei einer «schweren» Gesellschaft ist die Substanz für das eigentliche Kerngeschäft weit übersetzt.

 

Und das heisst?

Dass zum Beispiel neben den betriebsnotwendigen auch nicht betriebsnotwendige Liegenschaften mit hohem Substanzwert vorhanden sind. Oder beachtliche offene Reserven, die in nicht betriebsnotwendige Finanzanlagen investiert werden, wie zum Beispiel Wertschriften und Darlehen. Nicht zu vergessen die stillen Reserven auf dem mobilen Anlagevermögen oder den Warenvorräten.

 

Und wie kommt es dazu?

Am Anfang steht der Wunsch, Steuern zu sparen. Angenommen, ich bin Mitarbeiter und Aktionär in einer Person. Dann kann ich mir selber beispielsweise einen geringeren Lohn auszahlen, als ich effektiv erwirtschaftet habe und so als Privatperson Steuern sparen. Das Geld, das in der Gesellschaft bleibt, investiere ich dann eben in Liegenschaften oder in Wertschriften. Oder ich baue die stillen Reserven weiter aus. Damit spare ich auch gleich Steuern auf der Ebene der Gesellschaft.

 

Und das erschwert dann die Verkäuflichkeit?

Ja. Erstens führt es zu einer ungenügenden Ertragskraft, was wiederum zu einem Missverhältnis zwischen Substanz- und Ertragswert führt. Zweitens würden aufgeschobene, ungelöste Probleme steuerlicher und struktureller Art auf den Verkäufer abgeschoben. Drittens hat der Käufer kein Interesse, nicht wirklich betriebsnotwendiges Vermögen käuflich zu erwerben. Heute herrscht ein Käufermarkt. Ein Unternehmer muss ein attraktives Angebot machen können. Ansonsten wird er vielleicht keinen einzigen Käufer finden.

 

Und attraktiv heisst in diesem Fall schlank?

Genau. Ein Käufer ist primär am operativen Geschäft, an den betriebsnotwendigen Aktiven, an den Produkten, am Markt und an den Kunden interessiert. Doch eben nicht an irgendwelchen Liegenschaften, indirekten und stillen Reserven sowie nichtbetriebsnotwendigen Finanzanlagen.

 

Also ist vor dem Verkauf abspecken angesagt. Welche Schritte sind dafür notwendig?

Um für die Zukunft unter einem neuen Besitzer fit zu werden, gilt es, rechtzeitig darauf zu achten, dass die Gesellschaft von Anfang an leicht und handelbar bleibt. Das heisst im Falle einer AG auch, dass man trotz Steuerfolgen die Lohnbezüge immer ausschöpft. Dies natürlich immer unter der Berücksichtigung sämtlicher legaler Steuerplanungsmassnahmen.

 

Was meinen Sie damit?

Man kann zum Beispiel den Lohn bei der Pensionskasse über das gesetzliche Maximum hinaus versichern lassen, Einkäufe in die Pensionskasse vornehmen, um Deckungslücken in der Freizügigkeitsleistung zu schliessen oder auch die Einzahlungen in die Säule 3a vollständig ausnutzen. Dazu gehören weitere Optimierungsmassnahmen, die im Detail in einer Finanz- und Steuerplanung ausgearbeitet werden.

 

Schön und gut. Aber was, wenn das Unternehmen bereits schwer ist und die Nachfolgeregelung ansteht?

Dann muss der Unternehmer sicher Kompromisse eingehen. Unter Umständen kann er nur das operative Geschäft verkaufen und muss die Gesellschaft um die nicht betriebsnotwendige Substanz herum «leichter» machen, mit den entsprechenden Steuerfolgen auf Stufe Gesellschaft und Aktionär. Spätestens die Nachfolgeregelung ist das Jüngste Gericht für vergangene Sünden in der Steuerplanung.

Interviewpartner

Consida Treuhand

Roger Fischer