Regelungen zur Kostentragung im Homeoffice

 

Mit der Zunahme von Homeoffice-Modellen stellt sich für Schweizer Unternehmen und deren Mitarbeiter häufig die Frage, wer für die erforderlichen Arbeitsgeräte und Materialien aufkommt. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und erläutert, wie man durch klare Vereinbarungen Unklarheiten vermeiden kann.

Definition des Arbeitsortes im Homeoffice

Die vertragliche Festlegung des Arbeitsortes ist ausschlaggebend dafür, wo und wie Arbeitsleistungen zu erbringen sind. Verschiedene Arbeitsverträge sehen bereits das Homeoffice als Hauptarbeitsort vor, was besondere Überlegungen hinsichtlich der Ausstattung und möglicher Betriebsstätten mit sich bringt. Die Flexibilität der Arbeitsortverlegung ins Homeoffice erfordert ein gegenseitiges Einvernehmen oder muss vertraglich klar geregelt sein, insbesondere im Hinblick auf die Pflicht-Homeoffice-Anordnungen.

 

Bereitstellung von Arbeitsgeräten und Material

Gemäß Art. 327 OR ist der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, die notwendigen Arbeitsgeräte und Materialien zur Verfügung zu stellen. Diese Regelung umfasst alles, was für die Arbeit notwendig ist, von Computern bis hin zu ergonomischen Hilfsmitteln. Ist das Homeoffice freiwillig, kann sich die Pflicht des Arbeitgebers darauf beschränken, am vertraglichen Arbeitsort die nötige Ausstattung zu bieten, wobei es empfehlenswert ist, dies in einer Homeoffice-Vereinbarung festzuhalten. Bei einem angeordneten Homeoffice muss der Arbeitgeber hingegen auch am Homeoffice-Arbeitsplatz für die Ausstattung sorgen.

 

Regelung der Auslagen für das Homeoffice

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle notwendigen Auslagen zu ersetzen, die durch die Arbeit entstehen. Dies kann über pauschale Vergütungen oder Taggelder geregelt werden. Wenn die Homeoffice-Tätigkeit im Interesse des Arbeitgebers erfolgt, beispielsweise weil kein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung steht, ist der Auslagenersatz zwingend. Findet das Homeoffice auf Wunsch des Mitarbeiters statt und stellt der Arbeitgeber weiterhin einen voll ausgestatteten Arbeitsplatz zur Verfügung, entfällt hingegen diese Pflicht.

Vorteile der Kostentragungsregelungen im Homeoffice für das Unternehmen

  • Verbesserte Mitarbeiterzufriedenheit und Produktivität durch flexible Arbeitsmöglichkeiten.
  • Kontrolle über die Arbeitsumgebung und Sicherstellung der benötigten Ausstattung.
  • Vermeidung rechtlicher Konflikte durch klare vertragliche Regelungen.

 

Nachteile der Kostentragungsregelungen im Homeoffice für das Unternehmen

  • Potenzielle zusätzliche Kosten für Ausstattung und Auslagenentschädigung.
  • Verwaltungs- und Überwachungsaufwand bei der Umsetzung und Einhaltung der Regelungen.

Vorteile der Kostentragungsregelungen im Homeoffice für die Angestellten

  • Möglichkeit, in einer individuell gestalteten Umgebung zu arbeiten, ohne für Arbeitsmittel aufkommen zu müssen.
  • Klare Regelungen können finanzielle und organisatorische Unsicherheiten vermeiden.

 

Nachteile der Kostentragungsregelungen im Homeoffice für die Angestellten

  • Mögliche Unklarheiten und Streitigkeiten bei nicht ausreichend spezifizierten Regelungen.
  • Belastung durch die Notwendigkeit, eigene Geräte und Materialien möglicherweise ohne Entschädigung zu nutzen.

Abschluss und Empfehlung

Eine klar formulierte Homeoffice-Vereinbarung ist essentiell, um die Rechte und Pflichten sowohl des Arbeitgebers als auch des Mitarbeiters zu definieren. Dies gewährleistet eine transparente Handhabung der Kostentragung für Arbeitsmittel und Auslagen im Homeoffice, was letztlich beiden Parteien zugutekommt. Unternehmen sollten daher nicht nur die gesetzlichen Anforderungen beachten, sondern auch die spezifischen Bedürfnisse ihrer Belegschaft berücksichtigen, um eine optimale und gerechte Lösung zu finden.