BUCHFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN LAUT OR

 

 

Wenn Sie die Grundsätze ordnungsmässiger Rechnungslegung beherrschen, ersparen Sie sich unnötigen Ärger bei Ihrer Buchführung.

 

Allgemeine Vorschriften

Sie gelten für alle Unternehmen, die verpflichtet sind, sich in das Handelsregister einzutragen. Diese Vorschriften sind im 32. Titel des Obligationenrechts „Die kaufmännische Buchführung“ enthalten.

 

Besondere Vorschriften

Sie gelten zusätzlich für

  • Aktiengesellschaften
  • Genossenschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Kommanditaktiengesellschaften
  • Genossenschaften
  • Personalvorsorgestiftungen

 

Sie regeln vor allem ¹

  • die Bewertung
  • die Verwendung des Reingewinnes
  • die Kontrolle der Buchführung durch aussen
  • den Umfang und die Gliederung der Jahresrechnung

¹  für verschiedene Gesellschaftsformen gelten die hier aufgeführten Punkte nur zum Teil

 

Ziele der Vorschriften

  • Schutz der Gläubiger
  • Beschränkung der Gewinnausschüttung
  • Informationen für Interessierte, die nicht Mitglieder der Geschäftsleitung bzw. Verwaltung sind.
  • Schutz der Gesellschafter (z.B. Kleinaktionäre), die nicht der Geschäftsleitung angehören.
  • Vorsichtige Bewertung

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