FREIWILLIGE VERSICHERUNGEN: AUF IHR BEDÜRFNIS ABGESTIMMT

 

 

Je nach Branche und Organisationsform bestehen unterschiedliche Risiken, welchen mit passenden Versicherungskonzepten entsprochen werden muss. Die nachfolgende Liste führt die wichtigsten nicht obligatorischen Versicherungen auf, die für Ihr Unternehmen von Interesse sein könnten.

 

Unfallversicherung (UVG)-Zusatz

Mit einer UVG-Zusatzdeckung kann der gesetzlich eingeschränkte Deckungsrahmen bedarfsgerecht und flexibel erweitert werden Im Heilungskostenbereich kann die Deckung auf weltweit und unbegrenzt erweitert und zusätzliche Kapitalleistungen bei Tod und Invalidität mitversichert werden.

 

Krankentaggeld

Mit einer Krankentaggeld-Versicherung wird das Erwerbsausfall-Risiko von Mitarbeitern auf einen Versicherer übertragen. In rund 90 Prozent der Firmenlösungen wird eine Wartefrist von 30 Tagen bei einem Deckungsgrad von 80 Prozent vereinbart. Die Prämiensätze der Versicherer variieren erheblich. Entsprechend sollte eine Krankentaggeldversicherungslösung periodisch überprüft werden.

 

Besucherunfall

Vor allem Industriebetrieben schliessen häufig eine Versicherung ab, die das Unfallrisiko für Besucher abdeckt. Je nach Versicherer sind damit auch Risiken wie „Tag der offenen Tür“ oder interne und externe Verkaufseminare, inklusive Ausflüge, mitversichert.

 

Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt das Haftpflichtrisiko für Anlagen, Betrieb und Produkte. Aufgrund eines möglichen Grossschadens sollte diese grundsätzlich für jedes Unternehmen abgeschlossen werden. Ergänzend lässt sich mit der Berufshaftpflichtversicherung das Beratungsrisiko für Anwälte, Notare, Treuhänder und Architekten (u.a.) für den Teil reiner Vermögensschäden versichern.

 

Betriebs-Rechtsschutz

Deckung für Beratungs- und Vertretungskosten des Versicherungsnehmers bei Streitigkeiten, die auf Regelungen im ZGB/OR zurückgehen.

 

Sach- und Betriebsunterbrechung

Grundsätzlich decken Sachversicherungen Elementarschäden, Feuer, Einbruch und teilweise Glasbruch. Insbesondere bei produzierenden Betrieben ist eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung eine nötige Ergänzung.

 

Maschinen und EDV-Versicherung

Diese deckt Schäden an Maschinen, Apparaten, Instrumenten und anderen technischen Anlagen, die aus eigenem oder fremdem Verschulden entstanden sind. Die gleiche Versicherungsart gibt es auch für Computersysteme.

 

Motorfahrzeug

Ab ca. 15 Fahrzeugen gibt es bei diversen Anbietern vorteilhafte Flottenversicherungs-Lösungen mit entsprechenden Zusatzdeckungen (z.B. Einschluss Eigenschäden).

 

Organhaftpflicht (D&O)

Die Haftpflichtversicherung für Organpersonen eines Unternehmens schützt das private Vermögen der versicherten Person sowie das Gesellschaftsvermögen.

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Daniel Borner