Wahl des Prüfers: Gefühlssache

 

 

Durch die Neuerungen in der Gesetzgebung zur Revision sind Gefälligkeitsgutachten vom Schwager oder Bekannten nicht mehr möglich. Neu werden Revisoren von der staatlichen Revisionsaufsichtsbehörde kontrolliert. Ob ein Revisor die nötigen Qualifikationen mitbringt, müssen also nicht mehr Sie überprüfen. Das wird durch die Zulassung des Revisors garantiert.

 

Sie sollten lediglich noch darauf achten, dass der Revisor Ihre Branche kennt und mit deren Besonderheiten vertraut ist. Idealerweise kennt er sich aber in mehreren Branchen aus. Erfahrungen und Kenntnisse jenseits des Tellerrandes können sehr nützlich sein.

 

Die Chemie muss stimmen

Auf was Sie grossen Wert legen sollten, ist, dass die Chemie zwischen Ihnen und dem Revisor stimmt. Sympathie und Vertrauen sind für eine erfolgreiche Zusammenarbeit enorm wichtig. Das bedeutet nicht, dass Sie mit Ihrem Revisor über Jahrzehnte hinweg zusammenarbeiten sollen. Ein grosser Nutzen der Revision liegt ja im Einbezug der Aussensicht, die wiederum etwas Distanz benötigt. Nur eine Person, die Ihr Unternehmen mit der nötigen Distanz betrachtet, kann Ihnen aufzeigen, wo Sie «blinde Flecken» haben.

Bei der Ordentlichen Revision legt die Gesetzgebung daher fest, dass der gleiche Revisor höchstens 8 Jahre lang für einen Betrieb zuständig sein darf, dann wird ein Wechsel fällig. Das sollte auch in einer Eingeschränkten Revision berücksichtigt werden.

Partner statt Kontrolleur

Im Kern macht der Revisor nichts anderes als zu überprüfen, ob es in den Büchern keine grundlegenden Fehler gibt. Aber wenn jemand schon Ihre vertraulichsten Zahlen so genau studiert, sollten Sie die Chance nutzen, diese mit ihm zu diskutieren.

 

Vielleicht geht es Ihnen wie vielen anderen Entscheidungsträgern von KMU: Sie haben eine Vorstellung von Chancen und Risiken Ihrer Firma, jedoch keinen passenden Gesprächspartner für einen Austausch. So gehen strategische Überlegungen im Schatten des Tagesgeschäfts oft unter und werden erst wieder zum Thema, wenn sich daraus ein akutes Problem entwickelt hat. Nutzen Sie daher die jährlich wiederkehrende Revision für eine Besprechung mit einem Fachmann, der Ihre Firma kennt.

Unsere Experten

BTO Buchführung, Treuhand und Organisation AG

Urs Stüssi und Roland Hofer