REVISIONSPFLICHT: FÜR KMU EINGESCHRÄNKT

 

 

Mit dem neuen Revisionsgesetz hängt die Revisionspflicht nicht mehr von der Rechtsform einer Unternehmung, sondern von ihrer wirtschaftlichen Bedeutung ab. Per 1. 1. 2008 gelten die Bestimmungen über die Revision daher nicht mehr nur für Aktiengesellschaften, sondern auch für GmbHs, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine.

 

Günstige Variante für KMU

KMU unterliegen der eingeschränkten Prüfung. Neu ist dabei, dass die Revisionsstelle sich auf Befragungen, Stichproben und im Unternehmen vorhandene Unterlagen beschränkt. Eine Empfehlung zur Abnahme der Jahresrechnung muss die Revisionsstelle nicht abgeben. Die eingeschränkte Revision ist auf KMU zugeschnitten. Sie ist deutlich weniger umfassend als die ordentliche. Dies bedeutet weniger Arbeit und entsprechend weniger Kosten. Verlangen Sie von Ihrem Prüfer daher eine Offerte für das neue Prüfverfahren.

 

Strenger für die Prüfer

Neu unterliegen Prüfer einer Aufsichtsbehörde des Bundes und brauchen eine Zulassung als Revisor oder Revisionsexperte. Im Gegensatz zur ordentlichen Revision, lässt das Gesetz bei der eingeschränkten Revision zu, dass der Revisor im geprüften Unternehmen auch als Berater tätig ist oder bei der Buchführung mitwirkt.

Verzicht auf die Revision für die Kleinen

Kleine Unternehmungen mit weniger als zehn Vollzeitmitarbeitenden können auf die Revision verzichten (Opting-out). Allerdings müssen sämtliche Aktionäre resp. Gesellschafter damit einverstanden sein.

Ein Opting-out hat den grossen Vorteil, dass der Aufwand für die Revision entfällt. Dies hat aber auch seinen Preis: Wenn Sie auf die Revision verzichten, werden Sie möglicherweise von Teilhabern, Kreditgebern, Steuerbehörden und Sozialversicherungen weniger glaubwürdig eingeschätzt. Sie haben weniger Sicherheit, was die Qualität Ihrer Buchführung betrifft, und Ihnen entgeht eine Chance, allfällige Verbesserungspotentiale oder Möglichkeiten der Steueroptimierungen zu erkennen.

 

Freiwillige ordentliche Revision

Als kleines Unternehmen können Sie sich freiwillig ordentlich prüfen lassen (Opting-up). Damit ist zwar ein zeitlicher und finanzieller Mehraufwand verbunden, aber auch viele Vorteile: Sie gewinnen an Glaubwürdigkeit und stehen bei Kreditaufnahme, Nachfolgeregelung oder Verkauf besser da.

 

Ordentliche Revision für die Grossen

Eine ordentliche Revision ist nur noch Pflicht für wirtschaftlich bedeutende Unternehmungen. Das sind Firmen, bei denen zwei der drei folgenden Kriterien während mindestens zwei Jahren erfüllt sein müssen: Bilanzsumme grösser als 10 Mio., Umsatz grösser als 20 Mio. sowie mehr als 50 Vollzeitstellen. Eine ordentliche Revision kann nur von einer Person oder Institution durchgeführt werden, welche von der Aufsichtsbehörde als Revisionsexperte zugelassen ist.

Unsere Experten

BTO Buchführung, Treuhand und Organisation AG

Urs Stüssi und Roland Hofer