Steuern und Abgaben

 

Steuern als öffentliche Abgaben

Die Steuern gehören zu den finanziellen Leistungen der Individuen an den Staat, welche dieser aufgrund seiner Hoheitsgewalt einfordert. Die öffentlichen Abgaben (Steuern) verschaffen dem Staat in erster Linie die zur Deckung seiner Ausgaben notwendigen Einnahmen (fiskalischer Zweck); sie können jedoch auch der Verhaltenslenkung dienen (Lenkungsabgaben).

 

Die Verteilung der gesamten Steuerlast erfolgt auf verschiedene Steuerarten. Hauptsteuern sind in der Regel:

  • Einkommens- und Vermögenssteuern
  • Verkehrssteuern bzw. Verbrauchs- oder Konsumsteuern (Emissionsabgabe auf Beteiligungsrechten, kantonale Stempelsteuern, Erbschafts- und Schenkungssteuern, Handänderungssteuer auf Grundstückverkauf, Stempelabgabe auf Versicherungsprämien, Grenzzölle, Steuern auf Tabak und Branntwein, Mehrwertsteuer, Beherberungsabgabe, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Lotteriesteuer, Motorfahrzeugsteuer, kantonale Spielbankenabgabe etc.)

 

Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern

Der Bund darf nur jene Steuern erheben, die ihm die Bundesverfassung zuweist, während die Kantone alle Steuern erheben dürfen, welche nicht dem Bund vorenthalten sind. Die Ausscheidung der Kompetenzen zwischen dem Kanton und den Gemeinden ist Sache des kantonalen Rechts.

 

Die Kantone waren in ihrem Kompetenzbereich in der Gestaltung ihres Steuerrechts bis in jüngster Zeit hinein frei; nunmehr steht dem Bund die Kompetenz zu, Vorschriften über eine Harmonisierung des kantonalen Rechts der direkten Steuern zu erlassen.

 

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