Treuhand
COVID-19 HILFSMASSNAHMEN
Der Bundesrat hat am 25. März 2020 die Einzelheiten zu den COVID-19-Überbrückungskrediten publiziert. Die Kredite sichern Ihre Liquidität, falls Ihr Geschäft wegen der Corona-Pandemie weniger Umsatz erzielt.
Hier sind die wichtigsten Fakten auf einen Blick zusammengefasst:
- Die Überbrückungskredite können ab 26.März bis zum 31. Juli 2020 beantragt werden.
- Der Kredit beträgt höchstens 10 Prozent des Umsatzes im Jahr 2019.
- Die Rückzahlungsdauer beträgt 5 Jahre (in Härtefällen bis 7 Jahre).
- Der Zinssatz für Überbrückungskredite bis CHF 0.5 Mio. beträgt 0 Prozent, darüber 0.5 Prozent.
- Auch Postfinance gibt Kredite bis CHF 0.5 Mio., jedoch nur an bestehende Kunden.
- Der Kredit gilt bis 31. März 2022 nicht als Fremdkapital i.S.v. OR 725 (Kapitalverlust und Überschuldung).
- Beachten Sie auch die Einschränkungen und Bedingungen (z. B. Dividendensperre).