Sozialversicherungs-Kennzahlen ab 01.01.2021
Wir haben für Sie die wichtigsten Sozialversicherungs-Kennzahlen per 01.01.2021 zusammengefasst:
- EO: Finanziert wird der Vaterschaftsurlaub wie die Mutterschaftsentschädigung über die Erwerbsersatzordnung EO). Dafür wird der EO-Beitragssatz ab dem 01.01.2021 von 0.45 auf 0.5 % erhöht. Die Entschädigung beträgt 80 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, welches der Vater vor der Geburt des Kindes erzielt hat, höchstens aber CHF 196.—pro Tag.
- AHV/BVG (berufliches Vorsorgegesetz/Pensionskasse): In der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird der Koordinationsabzug von CHF 24‘885.—auf CHF 25‘095.—erhöht. Die Eintrittsschwelle steigt von CHF 21‘330.—auf CHF 21‘510.--.
- Gesetzlicher Mindestzins BVG: Der Bundesrat hat am 04.11.2020 entschieden, dass der Mindestzins unverändert 1 % bleibt.
- Säule 3a: Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt neu CHF 6‘883.—(bisher CHF 6‘826.--) für Personen die bereits eine 2. Säule haben, respektive CHF 34‘416.—(bisher CHF 34‘128.--) für Personen ohne 2. Säule.
Die wichtigsten Sozialversicherungs-Kennzahlen per 01.01.2020 finden Sie in der nachstehenden Tabelle:
Optimalis AG
Daniel Borner, Geschäftsführer
Unser Experte